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Allgemeine Geschäftsbedingungen Alpasion Webshop

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1. Allgemeines

1.1 Die REFL Invest AG (nachstehend «REFL») vertreibt Produkte und erbringt Dienstleistungen, insbesondere über die Webseite www.reflinvest.com. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») gelten für sämtliche Weinkäufe zwischen REFL und dem Bezüger von Wein bei REFL (Bezüger nachstehend «Kunde», REFL und der Kunde zusammen nachstehend «Parteien»).

1.2 Der Kunde garantiert, dass er im Zeitpunkt seiner Bestellung mindestens 18 Jahre alt ist.

1.3 Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen.

1.4 Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn diese von den Parteien schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.

1.5 Sofern nebst diesen AGB besondere Vertragsbedingungen von REFL anwendbar sein sollten, gehen die besonderen Bedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten.

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2. Bestellungen

2.1 Sämtliche Angebote von REFL sind unverbindlich.

2.2 Durch die jeweilige Bestellung gibt der Kunde seinerseits ein Angebot ab, an welches er während 2 Wochen nach Zugang bei REFL gebunden ist. Auf Wunsch des Kunden kann REFL die Bestellung aus Kulanz freiwillig stornieren.

2.3 Nach Eingang einer Bestellung versendet REFL in der Regel eine Eingangsbestätigung an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung dient nur der Orientierung des Kunden über seine Bestellung und hat keine rechtlichen Wirkungen.

2.4 Der Vertrag zwischen den Parteien wird abgeschlossen, sobald REFL Leistungen für den Kunden erbringt (z.B. Versand oder Übergabe von Produkten) an den Kunden) oder eine Auftragsbestätigung versendet.

2.5 Alle von REFL zu erbringenden Leistungen sind im Lieferschein und/oder der Auftragsbestätigung von REFL abschliessend aufgeführt.

2.6 Der Kunde prüft die von REFL erstellten Dokumente, insbesondere Rechnungen, Lieferscheine und die Auftragsbestätigungen, innert 5 Kalendertagen nach deren Versand (per Post oder digital) oder Übergabe. Allfällige Unstimmigkeiten teilt der Kunde während dieser Frist an REFL mit, andernfalls die Dokumente als durch ihn genehmigt gelten.

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3. Beschaffung von Produkten, Stornierungen, Jahrgangswechsel

3.1 REFL ist berechtigt, Bestellungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu stornieren und/oder nur teilweise zu erbringen. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Bestellung bezahlt der Kunde nur die effektiv durch REFL erbrachte Teilleistung.

3.2 REFL ist in keinem Fall zur Beschaffung von Produkten oder bestimmten Jahrgängen von Weinen verpflichtet.

3.3 Falls REFL beabsichtigt, einen anderen Jahr- gang eines Weins auszuliefern als bestellt, so informiert REFL den Kunden vor dem Versand per E-Mail über den geplanten Ersatzjahrgang, falls der Kunde mit seiner Bestellung einen dementsprechenden Wunsch äussert. Nach dem Versand dieser E-Mail ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, innert 14 Kalendertagen zu erklären, ob er mit dem angebotenen Ersatzjahrgang einverstanden ist oder ob er auf die Lieferung des betreffenden Weins verzichtet. Geht innert Frist keine Nachricht des Kunden bei REFL ein, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf die Weinlieferung. Im Falle eines Verzichts auf die Weinlieferung wird dem Kunden ein allfällig von ihm bereits bezahlter Preis samt Versand- und Verpackungskosten in der Regel innert 30 Tagen zurückerstattet (Rückerstattung auf die vom Kunden nach Kontaktaufnahme durch REFL angegebene Kontoverbindung).

3.4 Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Kunden aus den in dieser Ziffer 3 erwähnten Geschäftsvorfällen sind ausgeschlossen.

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4. Preise, Kosten sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MWST.

4.2 Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert verrechnet (ausgenommen: als solche bezeichnete Gratislieferungen).

4.3 Lieferungen werden in der Regel durch den von der REFL beauftragte Partner Cave Amann AG (Bischoffszell) durchgeführt.

4.3 REFL ist berechtigt, Lieferungen in mehreren Teilen auszuführen. Solche Teillieferungen haben für den Kunden keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

4.4 Massgeblich für die vereinbarten Preise, Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen ist die Rechnung von REFL oder, wenn eine solche fehlt bzw. unvollständig ist, die Bestelleingangsbestätigung, oder wenn eine solche ebenfalls fehlt oder unvollständig ist, die dem Kunden bei Abschluss des Bestellvorgangs kommunizierten Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen.

4.5 REFL ist unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern bzw. erbringen.

4.6 REFL tritt dem Kunden hiermit allfällige Rechte ab, die REFL gegenüber dem Transporteur von Lieferungen an den Kunden zustehen. Im Gegenzug trägt der Kunde das Transport- und Zustellungsrisiko im Zusammenhang mit seinen Bestellungen bei REFL.

4.7 Rechnungen von REFL sind innert der auf der Rechnung aufgedruckten Frist (ab Rechnungsdatum) und ohne jeden Abzug auf das darauf bezeichnete Konto von REFL zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. REFL stehen die gesetzlichen Verzugsrechte zu.

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5.Termine

5.1 Sämtliche von REFL kommunizierten Versand- und Zustellungstermine dienen ausschliesslich der Orientierung des Kunden und sind nicht rechtsverbindlich.

5.2 Verspätet sich der Versand einer Lieferung (oder Teilen davon) um mehr als fünf Arbeitstage gegenüber dem von REFL kommunizierten Termin, so ist der Kunde berechtigt, auf den verspäteten Teil der Lieferung zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist nur gültig, wenn er sofort erklärt wird und vor dem Versand des verspäteten Teils der Lieferung bei REFL eintrifft. Im Übrigen stehen dem Kunden aus der Überschreitung von Versand- und Lieferterminen keine Rechte gegen REFL zu.

5.3 Ist eine erfolgreiche Zustellung aus Gründen, welche REFL nicht zu vertreten hat (z.B. falsche Lieferadresse, Abwesenheit des Empfängers, fehlende Zufahrtsbewilligung usw.) nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich, so ist der Kunde verpflichtet, REFL vermögensmässig so zu stellen, wie wenn die Zustellung erfolgreich verlaufen wäre (mindestens Übernahme der Versand- und Verpackungskosten). Im Übrigen gelten Ziffer 3 und Ziffer 4.6 hiervor.

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6. Prüfung durch den Kunden

6.1 Der Kunde prüft von REFL erhaltene Lieferungen innert 5 Kalendertagen nach der Zustellung bzw. Abholung und rügt in dieser Zeit allfällig festgestellte sichtbare Mängel sowie unvollständige Lieferungen schriftlich oder per E-Mail bei REFL. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist gelten die von REFL erhaltenen Lieferungen sowie der Umfang der Lieferung als durch den Kunden genehmigt.

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7. Gewährleistung, insbesondere für Zapfenweine, und Haftung

7.1 Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung der der durch REFL zu erbringenden Leistungen.

7.2 Stellt der Kunde fest, dass eine von REFL erworbene Weinflasche fehlerhaft ist (nachfolgend «Zapfenwein»), so wird diese Flasche durch REFL unter folgenden Voraussetzungen ersetzt (kumulativ):

a. Die Gewährleistungsfrist (Ziffer 7.1 hiervor) ist noch nicht verstrichen;

b. die Flasche wird vom Kunden sofort nach Entdeckung des Fehlers bei REFL vorbeigebracht oder – nach Rücksprache und gemäss den Instruktionen von REFL – an REFL eingesandt;

c. die Flasche ist zu mindestens 2/3 gefüllt; und

d. REFL kann den Fehler ebenfalls feststellen.

7.3 REFL ersetzt Zapfenweine unter den Voraussetzungen von Ziffer 7.2 hiervor durch eine elektronische Gutscheinkarte im Wert des Zapfenweins. Diese Gutscheinkarte berechtigt den Kunden, bei REFL einen anderen Wein im Wert der Gutscheinkarte zu bestellen.

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